RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0030

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 litd idF 1969/209 ;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Anzahl der auf einem Schutzweg überholten Fahrzeuge ist kein Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 16 Abs 1 lit d StVO idF BGBl 1969/209.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020030.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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