RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0107

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §161 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 46;

Rechtssatz

Selbst wenn in den Fällen, in denen die Abgabenbehörde nur über Antrag des AbgPfl tätig wird, die amtswegige Ermittlungspflicht des § 115 BAO gegenüber der Behauptungspflicht und Mitwirkungspflicht des AgPfl in den Hintergrund tritt, bedeutet dies keineswegs, daß die Abgabenbehörde in solchen Fällen von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130107.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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