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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 46;Rechtssatz
Selbst wenn in den Fällen, in denen die Abgabenbehörde nur über Antrag des AbgPfl tätig wird, die amtswegige Ermittlungspflicht des § 115 BAO gegenüber der Behauptungspflicht und Mitwirkungspflicht des AgPfl in den Hintergrund tritt, bedeutet dies keineswegs, daß die Abgabenbehörde in solchen Fällen von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130107.X01Im RIS seit
20.06.1990