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22/01 JurisdiktionsnormNorm
BAO §26 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/17/0147 E 4. Oktober 1985 RS 5Stammrechtssatz
Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO knüpft - anders als der Begriff des Wohnsitzes nach § 66 Abs 1 JN - nicht an die Absicht (also ein subjektives Moment), an dem betreffenden Ort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, an; vielmehr genügt das objektive Moment der Innehabung einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160020.X03Im RIS seit
11.07.2001