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35/04 Zolltarifgesetz PräferenzzollgesetzNorm
ZTG 1988 §1 Abs2;Rechtssatz
Der Zolltarif stellt aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit nicht auf subjektive, sondern auf objektive Merkmale ab. Auf den etwaigen " Kunstwert " einer Ware kann rechtens deshalb nicht abgestellt werden, weil die Anschauungen hierüber im wesentlichen subjektiven und sich wandelnden Kriterien unterliegen. Eine Wertung im künstlerischen Sinne ist deshalb unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160055.X02Im RIS seit
11.07.2001