RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0055

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

ZTG 1988 §1 Abs2;
ZTG 1988 §1 Abs3;
ZTG 1988 ZTNr970300;

Rechtssatz

Der Zolltarif stellt aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit nicht auf subjektive, sondern auf objektive Merkmale ab. Auf den etwaigen " Kunstwert " einer Ware kann rechtens deshalb nicht abgestellt werden, weil die Anschauungen hierüber im wesentlichen subjektiven und sich wandelnden Kriterien unterliegen. Eine Wertung im künstlerischen Sinne ist deshalb unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160055.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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