RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0101

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/11, 642; ÖStZ 1991, 569; ZGV 1991/1, 3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0154 4

Stammrechtssatz

Es bedarf keines VS iSd § 13 VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160101.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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