RS Vwgh 1990/6/20 89/01/0412

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Kommt die Partei dem Auftrag zur Behebung des Formgebrechens - zu diesem zählt auch der Mangel erforderlicher Planunterlagen (Hinweis 13.12.1976, 1243/76) - nicht nach, so ist das Parteibegehren durch Bescheid zurückzuweisen (Hinweis E 15.7.1976, 1178/75).

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010412.X01

Im RIS seit

31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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