Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bietet die Partei trotz einer behördlichen Aufforderung kein Beweismittel dafür an, daß von ihrer Abwesenheit von der Abgabestelle am Tag der Hinterlegung der Strafverfügung auszugehen gewesen sei, so besteht keine Verpflichtung der Behörde zu weitern diesbezüglichen Ermittlungen (Hinweis E 28.2.1986, 85/18/0357).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020093.X02Im RIS seit
20.06.1990