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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1/1991, S 43;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/16/0041 E 28. Juni 1989 VwSlg 6416 F/1989 RS 4Stammrechtssatz
Wird ein Abgabenbescheid an die Firma eines Kaufmannes statt an diesen selbst gerichtet, so handelt es sich bei diesem Mangel nicht um ein formelles Versehen, sondern um die materiell falsche Bezeichnung des Abgabenschuldners. Deshalb wird ein solcher materieller Mangel auch nicht dadurch geheilt, daß aus dem Sachzusammenhang auf den in Wirklichkeit gemeinten Adressaten geschlossen werden kann.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160015.X04Im RIS seit
20.06.1990