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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §148 Abs3 litb;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 86;Rechtssatz
Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130168.X03Im RIS seit
20.06.1990