RS Vwgh 1990/6/20 86/13/0168

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3 litb;
BAO §148 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 86;

Rechtssatz

Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130168.X03

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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