RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0011

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Beweiskraft einer Zeugenaussage kommt es nicht auf die Einhaltung einzelner Formvorschriften, sondern auf den Inhalt der protokollierten Aussage an.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020011.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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