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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Schätzung der Fahrgeschwindigkeit durch den Meldungsleger ist eine verläßliche Grundlage für die behördliche Sachverhaltsfeststellung, wenn die Schätzung des seit zwölf Jahren im Straßenaufsichtsdienst stehenden Meldungslegers auf Grund der Beobachtung des vom Beschuldigten gelenkten Pkws auf einer Strecke von hundert m im Vorbeifahren erfolgt ist und kein Umstand die Schätzung erheblich erschwert hat.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisFeststellen der GeschwindigkeitBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020030.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009