RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0208

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 423;

Rechtssatz

Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160208.X03

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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