RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160020.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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