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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Wird dem Beschuldigten vor Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist die Anzeige zur Kenntnis gebracht, wonach nach der Anhaltung des Beschwerdeführers festgestellt worden sei, er habe nach dem Aussteigen stark geschwankt, aus dem Mund nach Alkohol gerochen und gerötete Augenbindehäute gehabt; so liegt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung hindernde Verfolungshandlung vor (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525/A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020006.X02Im RIS seit
12.06.2001