Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;Rechtssatz
Die polizeiliche Anmeldung und Abmeldung ist für die Frage des Wohnsitzes (der Innehabung) nicht entscheidend, sie kann aber in Zweifelsfällen Beurteilungsanhalt bieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160020.X09Im RIS seit
11.07.2001