RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0142

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 11/1991, S 842 - 844; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH ist zur Abfuhr der im Haftungsbescheid enthaltenen Lohnsteuer und Umsatzsteuer verpflichtet. Die Verletzung dieser Verpflichtung durch ihn ist eine, unabhängig von vorhandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens jedenfalls schuldhafte, weil es sich bei den genannten Abgaben um solche handelt, deren Entrichtung bzw Abfuhr bei korrekter Geschäftsführung durch diese Schwierigkeiten nicht gehindert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130142.X02

Im RIS seit

01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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