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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/06/0176Rechtssatz
Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde wird dadurch eingeengt, daß sie im Falle ordnungsgemäßer Ladung und Rechtsbelehrung im Sinne des § 42 AVG an die eingetretene Präklusion ebenso gebunden ist wie in der Folge die Aufsichtsbehörden oder die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060175.X04Im RIS seit
18.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.04.2009