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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §241 Abs1;Rechtssatz
Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zu Unrecht festgesetzte, aber dessen ungeachtet vollstreckbar gewordene Abgabe im Vollstreckungsweg eingebracht wurde. Unrechtmäßige Festsetzungen müßten im Rechtsmittelverfahren gegen den Abgaben-(Haftungs-)Bescheid bekämpft werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170242.X01Im RIS seit
06.12.2001