RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0158

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;
GmbHG §25;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;

Rechtssatz

Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden (Hinweis E 22.2.1989, 85/13/0214). Im Innenverhältnis erteilte Weisungen binden den Geschäftsführer insoweit nicht, als sie ihn zur Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150158.X03

Im RIS seit

25.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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