RS Vwgh 1990/6/25 90/09/0068

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;
BDG 1979 §43 Abs2;

Rechtssatz

Sterbekassen und ähnliche soziale Einrichtungen sind nicht dazu bestimmt, daß sich die dafür verantwortlichen Leiter und Kassiere eigenmächtig Geld daraus entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090068.X01

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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