RS Vwgh 1990/6/25 89/09/0164

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Aus der Begründung eines Bescheides muß unter anderem hervorgehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt; die die Beweiswürdigung betreffenden Erwägungen haben schlüssig darzulegen, was die Behörde veranlaßt hat, ein Beweismittel dem anderen vorzuziehen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemeinfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090164.X02

Im RIS seit

25.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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