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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 11;Rechtssatz
Im Abgabenverfahren vorgetragene Ausführungen, die für die Unbilligkeit der Einhebung sprechende Umstände darlegen (der Abgabenschuldner habe den Betrag nicht, die Zahlung würde seinen sofortigen Konkurs nach sich ziehen), sind nicht geeignet, aufzuzeigen, daß diese (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die im Wege der Verrechnung mit Abgabengutschriften (§ 214, § 215 BAO) erfolgte Tilgung der Abgabenschuldigkeit, deren Nachsicht begehrt wird, nicht beseitigt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150076.X04Im RIS seit
25.06.1990