RS Vwgh 1990/6/25 90/15/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
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Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6;

Beachte

Besprechung AnwBl 12/1990, S 715;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0006 3

Stammrechtssatz

Enthält ein Antrag um Sperrzeitverkürzung das Begehren, zu verschiedenen, bestimmten Zeiträumen (Nächten) die Sperrzeit gem § 198 Abs 3 GewO zu verkürzen, so liegt für jeden gesonderten Zeitraum ein gesondertes Ansuchen iSd

§ 12 Abs 1 GebG vor (Hinweis E 22.2.1988, 87/15/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150018.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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