RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §224 Abs1;
BAO §248 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;

Rechtssatz

Ausf, daß die vom zur Haftung Heranziehbaren geltend gemachten Billigkeitsgründe seiner Vermögenslosigkeit bzw seiner Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150067.X05

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten