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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;Rechtssatz
Ausf, daß die vom zur Haftung Heranziehbaren geltend gemachten Billigkeitsgründe seiner Vermögenslosigkeit bzw seiner Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150067.X05Im RIS seit
24.09.2001