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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/15/0061 Besprechung in: ÖStZB 1991, 474;Rechtssatz
Ein gegenüber einer KG entstandener Anspruch an Gesellschaftsteuer bleibt Schuld der KG auch nach Einbringung deren Betriebes in eine Kapitalgesellschaft nach Art 3 StruktVG. Die den Betrieb aufnehmende Kapitalgesellschaft ist nämlich nicht Gesamtrechtsnachfolger der bisher den Betrieb führenden KG, sie tritt vielmehr gemäß § 8 Abs 6 StruktVG nur hinsichtlich der dort näher bestimmten Umstände, die die Gesellschaftssteuer nicht berühren, in die Rechtsstellung des Einbringenden ein (Hinweis B 16.1.1985, 84/13/0169, B 23.6.1983, 83/15/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150060.X01Im RIS seit
26.11.2001