Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §224 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;Rechtssatz
Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch Gründe, die sich auf den Abgabenanspruch beziehen, kann der zur Haftung Herangezogene im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nämlich nicht in einem Recht verletzt sein (Hinweis E 25.10.1972, 881/70, VwSlg 4443 F/1972).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150067.X02Im RIS seit
24.09.2001