RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0067

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;

Rechtssatz

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch Gründe, die sich auf den Abgabenanspruch beziehen, kann der zur Haftung Herangezogene im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nämlich nicht in einem Recht verletzt sein (Hinweis E 25.10.1972, 881/70, VwSlg 4443 F/1972).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150067.X02

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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