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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;Rechtssatz
Unterschlagung, Betrug und Untreue außerhalb des Dienstes sind iSd § 43 Abs 2 BDG 1979 in aller Regel in besonderem Maße geeignet, achtungsmindernd und ahnsehensmindernd sowie - auch innerdienstlich - vertrauensmindernd zu wirken. Das ergibt sich bereits aus dem kriminellen Gehalt und aus der durch die strafrechtliche Einordnung und Bewertung ersichtlichen Sozialschädlichkeit dieser Delikte. Diese außerdienstlichen Verfehlungen haben deshalb grundsätzlich Dienstbezogenheit. (Hinweis E 14.9.1988, 88/09/0046)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990090068.X02Im RIS seit
25.06.1990