RS Vwgh 1990/6/25 90/09/0068

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;
BDG 1979 §43 Abs2;

Rechtssatz

Unterschlagung, Betrug und Untreue außerhalb des Dienstes sind iSd § 43 Abs 2 BDG 1979 in aller Regel in besonderem Maße geeignet, achtungsmindernd und ahnsehensmindernd sowie - auch innerdienstlich - vertrauensmindernd zu wirken. Das ergibt sich bereits aus dem kriminellen Gehalt und aus der durch die strafrechtliche Einordnung und Bewertung ersichtlichen Sozialschädlichkeit dieser Delikte. Diese außerdienstlichen Verfehlungen haben deshalb grundsätzlich Dienstbezogenheit. (Hinweis E 14.9.1988, 88/09/0046)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090068.X02

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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