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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 92;Rechtssatz
Daß der Bf dadurch, daß sich die Behörde in der Bezeichnung des Aufhebungstatbestandes (§ 299 Abs 1, § 299 Abs 2 BAO) vergriffen hat, nicht in seinen Rechten verletzt ist (Hinweis E 22.9.1987 und 87/14/0063), bedeutet nicht, daß im Beschwerdeverfahren erstmals ein dem Verfahren der Unterbehörde anhaftender Mangel aufgegriffen werden könnte, auf den die Oberbehörde in ihrem Aufhebungsbescheid in keiner Weise hingewiesen hat (Hinweis E 10.5.1988, 85/14/0034, anders jedoch E 29.11.1988, 87/14/0198).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150075.X03Im RIS seit
25.06.1990Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008