RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0067

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §224 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;

Rechtssatz

Von einer ermessenswidrigen Haftungsgeltendmachung wird vor allem dann gesprochen werden könnnen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (Hinweis E 29.4.1988, 87/17/0313).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150067.X04

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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