RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §25 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 63;

Rechtssatz

Die in den Abgabengesetzen für einen ausländischen Unternehmer vorgesehenen Verpflichtungen werden durch die Haftungsvorschrift des § 25 Abs 4 UStG 1972 grundsätzlich nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150119.X07

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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