RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0123

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 7;

Rechtssatz

Der AbgPfl hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150123.X03

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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