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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs1;Rechtssatz
Dinglich Berechtigte, denen gegenüber Zwangsrechte iSd StarkstromwegeG in Anspruch genommen werden, sind als bekannte Beteiligte iSd § 41 Abs 1 AVG anzusehen; ihnen gegenüber reicht daher eine Kundmachung iSd § 42 Abs 1 AVG nicht aus, um die Rechtsfolge der Präklusion nach sich zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050210.X05Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012