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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wurde während des Baubewilligungsverfahrens von der Baubehörde erster Instanz eine Bausperre verhängt, so ist nach der Rechtslage in OÖ diese Bausperre bei der Erlassung des Bescheides über die beantragte Baubewilligung zu beachten (Hinweis E 31.5.1988, 87/05/0142).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050017.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017