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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch Immissionen räumt die Parteistellung als Nachbar im Baubewilligungsverfahren ein, mag auch dann das tatsächlich durchgeführte Ermittlungsverfahren ergeben, daß subjektivöffentliche Nachbarrechte nicht verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050240.X04Im RIS seit
03.05.2001