RS Vwgh 1990/6/26 90/11/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;

Rechtssatz

Ausführungen über die Ermittlungspflicht der Behörde, um von einer (noch aufrechten) Abgabestelle ausgehen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110042.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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