RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0295

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 417;

Rechtssatz

Bei einem Miethaus ist es trotz fehlender Aussicht, auf Dauer Überschüsse zu erzielen, nicht zulässig, Liebhaberei anzunehmen, wenn Zwangsvorschriften auf dem Wohnungssektor bzw Mietensektor Überschüsse verhindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140295.X05

Im RIS seit

26.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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