RS Vwgh 1990/6/26 90/11/0042

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur unterschiedlichen Auswirkung der Zurückweisung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Entziehungsbescheid wegen Verspätung oder wegen Unzulässigkeit mangels Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides: je nach dem Zurückweisungsgrund ist die Lenkerberechtigung aufrecht oder nicht.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110042.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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