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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur unterschiedlichen Auswirkung der Zurückweisung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Entziehungsbescheid wegen Verspätung oder wegen Unzulässigkeit mangels Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides: je nach dem Zurückweisungsgrund ist die Lenkerberechtigung aufrecht oder nicht.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110042.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017