RS Vwgh 1990/6/26 88/05/0109

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 86/05/0033

Rechtssatz

Von einer die Zurückweisung wegen entschiedener Sache ermöglichenden Identität der Sache kann nur gesprochen werden, wenn weder in der Rechtslage noch in dem für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist, und sich das neuerliche Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren deckt.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988050109.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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