RS Vwgh 1990/6/26 90/05/0101

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die baurechtlichen Kriterien für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens ändern sich bei unveränderter Rechtslage nicht allein dadurch, daß für ein solches Bauwerk erst nach dessen Errichtung um die Baubewilligung angesucht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050101.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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