Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die baurechtlichen Kriterien für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens ändern sich bei unveränderter Rechtslage nicht allein dadurch, daß für ein solches Bauwerk erst nach dessen Errichtung um die Baubewilligung angesucht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050101.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011