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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050004.X05Im RIS seit
26.06.1990Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015