RS Vwgh 1990/6/26 89/05/0004

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76 Abs1;

Rechtssatz

Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050004.X05

Im RIS seit

26.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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