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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wird eine größere Verkaufsstätte errichtet, sind die Eigentümer einer gegenüber dem Bauplatz befindlichen Liegenschaft regelmäßig Parteien des Baubewilligungsverfahrens.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050240.X03Im RIS seit
03.05.2001