RS Vwgh 1990/6/26 89/05/0240

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3 idF 1987/028;

Rechtssatz

Wird eine größere Verkaufsstätte errichtet, sind die Eigentümer einer gegenüber dem Bauplatz befindlichen Liegenschaft regelmäßig Parteien des Baubewilligungsverfahrens.

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050240.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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