Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dinglich Berechtigte (etwa Fruchtgenußberechtigte) sind in gleicher Weise " Betroffene " eines starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahrens wie Grundeigentümer, weshalb eine unterschiedliche Stellung im Verfahren (Ausschluß vom Mitspracherecht) nicht gerechtfertigt erscheint.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050210.X02Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012