RS Vwgh 1990/6/26 90/05/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;

Rechtssatz

Der Hinweis auf Einwendungen betreffend einen anderen Umbau auf derselben Liegenschaft und die ausdrückliche Aufrechterhaltung dieser Einwendungen stellt gleichsam eine Wiederholung bereits vorgebrachter Einwendungen dar. Sie sind nicht präkludiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050027.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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