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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Der Hinweis auf Einwendungen betreffend einen anderen Umbau auf derselben Liegenschaft und die ausdrückliche Aufrechterhaltung dieser Einwendungen stellt gleichsam eine Wiederholung bereits vorgebrachter Einwendungen dar. Sie sind nicht präkludiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050027.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010