RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0185

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140185.X01

Im RIS seit

08.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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