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L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Frage der Gesetzmäßigkeit der Änderung eines Flächenwidmungsplan ist auf dem Boden der zur Zeit der Beschlußfassung des GdR maßgebenden Rechtslage zu prüfen, weil es sich bei dem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren nicht etwa um ein Berufungsverfahren handelt, in welchem die Beh im allgemeinen das zur Zeit der Erlassung des Bescheides geltende Recht anzuwenden hat (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977). In dieser Hinsicht besteht zwischen dem Verfahren zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung eines Flächenwidmungsplan oder seiner Änderung und dem Verfahren über die Vorstellung gegen den Bescheid eines Gemeindeorganes iSd § 102 Abs 1 der OÖ GdO 1979, in welchem Änderungen der Sachlage und Rechtslage vor der Aufsichtsbeh unbeachtlich sind, kein grundlegender Unterschied (Hinweis E 20.1.1981, 472/79).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050217.X03Im RIS seit
26.06.1990Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017