RS Vwgh 1990/6/26 89/05/0210

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §41 Abs1;
AVG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1209/51 E 13. Mai 1952 VwSlg 2536 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Die im § 42 Abs 1 AVG genannten Präklusionsfolgen treten nur dann ein, wenn gleichzeitig mit der Bekanntmachung der mündlichen Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde oder durch Zeitungsverlautbarung die Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch persönliche Verständigung bekannt gemacht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050210.X03

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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