RS Vwgh 1990/6/26 87/14/0024

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 385;

Rechtssatz

Eine Wohnung nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 ist der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140024.X05

Im RIS seit

26.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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