RS Vwgh 1990/6/26 89/11/0245

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §60;
AVG §67;
KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

Die Entziehungsbehörde kann im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung die im Strafverfahren durchgeführten Ermittlungen heranziehen (Hinweis E 17.9.1980, 195/80, VwSlg 10228 A/80). Allerdings hat sich die Entziehungsbehörde mit den im Verwaltungsverfahren gestellten zusätzlichen Beweisanträgen entsprechend auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110245.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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