RS Vwgh 1990/6/26 87/05/0104

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

L82000 Bauordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauRallg;
GewO 1973 §343;
GewO 1973 §359;
GewO 1973 §74;
GewO 1973 §77;

Rechtssatz

Eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung kann eine entsprechende Baubewilligung nicht ersetzen.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987050104.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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