Index
L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung kann eine entsprechende Baubewilligung nicht ersetzen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987050104.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009