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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 385;Rechtssatz
Nur wenn der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitstätte begibt, nicht mit dem Familienwohnsitz ident ist, liegen bei zeitweiser Rückkehr an den Familienwohnsitz Familienheimfahrten vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140024.X06Im RIS seit
26.06.1990Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009