RS Vwgh 1990/6/26 87/14/0024

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 385;

Rechtssatz

Nur wenn der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitstätte begibt, nicht mit dem Familienwohnsitz ident ist, liegen bei zeitweiser Rückkehr an den Familienwohnsitz Familienheimfahrten vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140024.X06

Im RIS seit

26.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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